Das Datum der Annahme des Angebots ist der Beginn des zwischen dem Kunden und SilkCode abgeschlossenen Software-Servicevertrages. Damit treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SilkCode GmbH in Kraft. Diese sind im Folgenden zusammenfassend beschrieben. Weitere Einzelheiten werden im Software-Servicevertrag verbindlich geregelt.
SilkCode erbringt gegenüber dem Kunden die in dem Angebot vereinbarten Leistungen. Die Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung des Software-Servicevertrages näher beschrieben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SilkCode GmbH finden auf alle Verträge zwischen SilkCode und dem Kunden Anwendung.
SilkCode erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss allgemein anerkannten Stand der Technik.
SilkCode ist bestrebt, die verschiedenen Funktionen, die Art der Bedienung und das Design für die drei Applikationen der Software-Lösung LookUP!, namentlich die native iOS-App, die native Android-App und die browserbasierte Desktop-Anwendung (nachfolgend insgesamt als „LookUP!“ bezeichnet), im Wege einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und eines stetigen Optimierungsprozesses zu verbessern, soweit erforderlich anzupassen und für den Kunden attraktiv zu halten. Im Rahmen von Updates bzw. neuen Programmversionen können hierdurch Funktionen hinzukommen, bestehende Funktionen verändert werden oder wegfallen sowie Veränderungen an den Bedienelementen oder des Designs von LookUP! erfolgen (im Folgenden „Modifikationen“). Modifikationen sind Änderungen an LookUP!, die LookUP! im Hinblick auf die allgemeine technische Entwicklung und auf die allgemeinen Anforderungen und Voraussetzungen der Kunden auf einen optimierten Stand bringen bzw. aus weiteren Gründen, beispielsweise zu Zwecken der Störungsbeseitigung, erforderlich sind. Insofern stellen Modifikationen keine Änderungen bzw. Abweichungen von dem vereinbarten Leistungsumfang dar.
Die iOS- und Android-Applikationen von LookUP! werden entsprechend dem Angebot in den App Store von Apple bzw. in den PlayStore von Google unter dem dortigen Account des Kunden eingestellt. Hierzu hat der Kunde vor Bereitstellung von LookUP! – soweit nicht vorhanden – einen entsprechenden Account in seinem Namen und auf seine Rechnung bei dem jeweiligen Store einzurichten. Ferner muss der Kunde SilkCode die technischen Berechtigungen für die Apple- und Google-Entwicklerkonsolen (Google Developer Console, Apple Developer Account) einrichten und den Zugang zu diesen Konsolen ermöglichen. Verantwortlicher Vertragspartner der Stores ist der Kunde.
Vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, auf die vertragliche Nutzungszeit und den vertraglichen Umfang beschränkte, nicht übertragbare Recht, LookUP!, das LookUP!-Kundenportal sowie die Verlagskundenschnittstelle zur Bereitstellung von Produkten zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, seinen Kunden (im Folgenden „Endanwender“) die Berechtigung einzuräumen, über LookUP! auf die von ihm bereitgestellten Produkte zuzugreifen. Der Kunde ist nicht berechtigt, LookUP! oder Teile sowie Berechtigungen und Zugangsmöglichkeiten an und zu dem LookUP!-Kundenportal an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte erhält der Kunde nicht. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.
SilkCode tritt in keine vertragliche Beziehung zu Endanwendern (Kunden des Kunden).
Endanwendern des Kunden stehen aus der Nutzung von LookUP! und den durch den Kunden bereitgestellten Produkten keine Rechte gegenüber SilkCode zu. Etwaige Ansprüche von Endanwendern des Kunden sind ausschließlich gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Der Kunde stellt SilkCode von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die Endanwender des Kunden gegenüber SilkCode geltend machen.
SilkCode ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist diesen gegenüber nicht weisungsbefugt.
SilkCode ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Angebotsannahme gilt als Zustimmung des Kunden zur Leistungserbringung der im Software-Servicevertrag aufgeführten Subunternehmer.
SilkCode leistet im Rahmen des Betriebs von LookUP! während der Vertragslaufzeit Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit von LookUP!.
SilkCode wird während der Vertragslaufzeit auftretende Störungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur Wartung und Pflege bearbeiten.
SilkCode haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit SilkCode einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer für den Vertrag wesentlichen Pflicht, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht) ist die Haftung von SilkCode der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung von SilkCode ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung von SilkCode für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SilkCode.
Soweit und solange die von SilkCode geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, setzt SilkCode für den Zeitraum der Behinderung seine Leistungspflichten aus.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Eintritt höherer Gewalt hat SilkCode den Kunden unverzüglich zu informieren.
SilkCode sowie die Reemers Publishing Services GmbH (zusammen nachfolgend „Verbund“) sind berechtigt, die Zusammenarbeit öffentlich zu kommunizieren. Der Verbund ist berechtigt, den Namen des Kunden in internen und externen Veröffentlichungen in allen Medien als Referenzkunden zu benennen und dabei das Firmenlogo des Kunden zu nutzen.
Der Verbund darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sofern SilkCode im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AV“) gem. EU-DSGVO abschließen.
Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und die von ihnen eingesetzten Subunternehmer gemäß EU-DSGVO auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
Auf den Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.